Das Lieferkettengesetz für Unternehmen
Das neue Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten entstand aus dem „Nationalen Aktionsplan für Wirtschafts- und Menschenrechte“ (NAP), der erstmals die Verantwortung deutscher Unternehmen entlang von Lieferketten verankert hat. Dieses Gesetz wurde im Juni 2021 vom Bundesrat verabschiedet und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
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